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Berlin, die größte Stadt der EU

Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands und als Stadtstaat ein Staat dieses Landes. Berlin ist mit 3.754.418 Einwohnern auch die größte Stadt des Landes und die größte Stadt der EU. Die Stadt liegt im Nordosten Deutschlands an der Spree. Es ist vom Land Brandenburg umschlossen, zu dem es seit 1920 nicht mehr gehört.

Berlin

In seiner Geschichte, die bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht, war Berlin die Hauptstadt Preußens (1701–1918), des Deutschen Reiches (1871–1918), der Weimarer Republik (1919–1933) und des nationalsozialistischen Deutschlands (1933–1945). Nach dem Zweiten Weltkrieg war Berlin mehr als vierzig Jahre lang eine geteilte Stadt, wobei der östliche Teil als Hauptstadt der DDR und der westliche Teil de facto eine Exklave Westdeutschlands war. Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde Berlin Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und Sitz des Parlaments, der Landesvertretung und des Staatsoberhauptes.

Berlin ist eine Metropole und eines der größten kulturellen, politischen und wissenschaftlichen Zentren in Europa. Die Stadt ist auch bekannt für ihr hoch entwickeltes kulturelles Leben (Festivals, Nachtleben, Museen, Kunstausstellungen usw.) und den liberalen Lebensstil, den modernen Zeitgeist und die relativ geringen Kosten. Darüber hinaus ist Berlin eine der grünsten Städte Europas: 22% Berlins bestehen aus Natur und Parks und 6% aus Seen, Flüssen und Kanälen.

Berlin: 12 Bezirke

Berlin ist in 12 Bezirke unterteilt. Jeder Bezirk hat eine Reihe von Ortsteilen, die ihre Wurzeln in viel älteren Gemeinden haben, die vor der Gründung des Großraums Berlin am 1. Oktober 1920 entstanden sind. Diese Bezirke wurden urbanisiert und später in die Stadt eingegliedert. Viele Einwohner identifizieren sich stark mit ihrer Nachbarschaft, umgangssprachlich Kiez genannt. Derzeit besteht Berlin aus 96 Unterbezirken, die üblicherweise aus mehreren kleineren Wohngebieten oder -vierteln bestehen.

Jeder Bezirk wird von einem Bezirksamt geleitet, das aus fünf Bezirksstadträten besteht, einschließlich des Bezirksbürgermeisters. Der Rat wird von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die einzelnen Bezirke sind jedoch keine eigenständigen Gemeinden, sondern dem Berliner Senat unterstellt. Die Bürgermeister des Bezirks bilden den Rat der Bürgermeister (Rat der Bürgermeister), der vom Bürgermeister der Stadt geleitet wird und den Senat berät. Die Nachbarschaften haben keine lokalen Regierungsstellen.

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